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Montag, den 9. Juni 2008Grundsätzlich werden jeder Schülerin und jedem Schüler vom Schulträger entsprechend eines festgelegten Durchschnittsbetrages Lernmittel zu befristetem Gebrauch unentgeltlich überlassen (Prinzip der Ausleihe). In Ausnahmefällen können Lernmittel, falls wegen der Art der Lernmittel erforderlich, zum dauernden Gebrauch zur Verfügung gestellt werden. In Baden-Württemberg ist diese Freiheit im Gegensatz zu anderen Bundesländern eine Grundlage des Schulwesens.
Wo ist [...]