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Let’s talk about …
von Klaas Klar | 11. Juli 2008
heute ist mein vorerst letzter Tag, an dem ich hier berichte. Das Wetter war nicht so toll, wobei es mit wunderschönem Sonnenschein begonnen hat. Aber mein Tag war dennoch aufregend. Ich war viel unterwegs und kam nicht dazu, einiges liegengebliebenes zu erledigen. Ich fühle mich schon fast etwas krank und schlapp. Soll ich denn zum Arzt gehen?
Das überlege ich mir seit dem 1. Juli 2008 gleich zweimal. Einmal ist die Praxisgebühr fällig und mein Arzt dreht mir nur Medikamente an, die nicht sein Budget belasten. Andererseits gilt der umgangsprachliche “Petz-Paragraph”. Das heißt: Das seit über 2000 Jahren gut funktionierende Verhältnis zwischen Arzt und Patient - die ärztliche Schweigepflicht - wird eingeschränkt. Vielmehr ist der Arzt nun dazu verpflichtet, den Patienten bei selbst verschuldeten Krankheiten, wie beispielweise die Spätfolge eines Tatoos, bei der Krankenkasse anzuschwärzen, dass diese die Kosten beim Patienten einfordern kann. Da überlegt man sich als Geringverdiener gleich zweimal, ob man zum Arzt geht, denn dies kann nach hinten losgehen.
Was ist jetzt eigentlich los? Ich fühle mich nach Schreiben dieser Zeilen etwas überwacht… Denn die Bundesregierung hält an Ihrem Gesetzesentwurf zum neuen Bundeskriminalamtgesetz fest. Denn erst heute las ich folgendes:
Das Verfassungsgericht habe Eingriffe in den Kernbereich privater Lebensgestaltung grundsätzlich untersagt, während der Gesetzentwurf die umstrittene Online-Durchsuchung sehenden Auges auch bei
Kernbereichsverletzungen erlauben wolle. Auch die gesetzgeberischen Experimente mit dem Schutz
von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten, Geistlichen und AnwältInnen vor staatlicher
Überwachung machten klar, dass der Innenminister noch in den letzten überwachungsfreien Winkeln
nach Sicherheitsrisiken suchen wolle. (aus www.datenschutzverein.de )
Warum macht der Staat soetwas? Somit hat das BKA weitreichende Befugnisse, wie Sie in dieser Form keine andere Behörde, nicht einmal einem Geheimdienst zur Verfügung stehen. Dabei hat gerade in Deutschland aus gutem Grund das Trennungsgebot, welches einen Geheimdienst mit polizeilichen Machtmitteln verbietet, einen so hohen Stellenwert.
Ein anstrengender Tag,
Dein
Klaas Klar
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